Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar!
Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar!
Für unsere Kunden stellen wir hier den entsprechenden Gesetzestext und eine
Beispiel-Rechnung zur Verfügung.
1. Steuerbonus
für Handwerksleistungen bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
- im Privathaushalt des Mieters oder
- Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
2. Voraussetzungen für das Erhalten des Steuerbonus:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten sollten in einem separaten Betrag auf der Rechnung
ausgewiesen werden.
Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte
deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige
gelieferten Waren sind nicht begünstigt.
- Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31. Dezember 2005
erbracht worden sein.
3. Wie hoch ist der Steuerbonus?
- 20 % von max. 6.000 Euro der Erhaltungs-, Modernisierungs- oder
Renovierungsleistungen, d.h. 1.200 Euro jährlich.
- Es handelt sich um eine Jahresförderung pro Haushalt.
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
- Der Steuerbonus für Handwerksleistungen wird zusätzlich zum
Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe
Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 Seite 1 EStG gewährt (Beispiel:
Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen).
Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 600 Euro im Jahr.
4. Beispiel
DER PARKETTLEGER legt einen Laminat- oder Parkettfußboden und stellt eine Rechnung
über 3.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (570 Euro) aus. Die Materialkosten belaufen sich auf 1.000 Euro,
die Arbeitskosten auf 2.000 Euro netto.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
2.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (380 Euro) = 2.380 Euro x 20 % Förderung
= 476 Euro Steuerbonus/Erstattung.
5. Wann gibt's den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im
Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (z.B. im Jahr 2013 für das Jahr 2012)
gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen
Mitglied HWK Karlsruhe
Kontakt
FIRMA
ULF LORENZ
PFALZSTRASSE 34
75334 STRAUBENHARDT
Fon: 07082 / 9405584
Mobil: 0152 / 53393795
Mail: info@holz-ulflorenz.de
URL: http://www.der-parkett-leger.de